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Corona-Pandemie: Konsultationsvereinbarung mit Österreich zur Entlastung der Arbeitnehmer

21.12.2021

Mit Blick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie weist das Bundesfinanzministerium (BMF) auf eine Vereinbarung mit Österreich hin, die der Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer und im öffentlichen Dienst Beschäftigten dienen soll.

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am 14.12.2021 eine Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24.08.2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, ersetzt die aktuelle Vereinbarung die Konsultationsvereinbarung vom 29.09.2021 und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen bis mindestens 31.03.2022. Die Konsultationsvereinbarung sei am 15.12.2021 in Kraft getreten und finde auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis nunmehr zum 31.03.2022 Anwendung.

Die Konsultationsvereinbarung verlängert sich laut BMF nach dem 31.03.2022 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.12.2021, IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002

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