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Corona-Pandemie: Frage zu Nutzungsumfang der Möglichkeit zinsloser Steuerstundungen
"Erleichterungen für Unternehmen durch Stundungen, Steuersenkungen und Garantien im Rahmen der Corona-Pandemie" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/23833).
Darin schreibt die Fraktion, dass "mehrere Sondermaßnahmen, welche die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie in Bezug auf die Mehrwertsteuer beschlossen hatte", Ende 2020 oder später ausliefen. So sei die Möglichkeit der zinsfreien Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer bis Ende 2020 befristet.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in welchen Umfang "Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die zinslose Stundung der Umsatz-, Einkommen-, Körperschaft-, Kirchen-, Kfz- sowie Gewerbesteuer" genutzt haben.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.11.2020