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Corona-Pandemie: Dank eAkte kein Verfahrensstau am FG Düsseldorf

27.01.2022

Auch im zweiten Jahre der Corona-Pandemie ist es beim Finanzgericht (FG) Düsseldorf zu keinem Verfahrensstau gekommen. Dies erläutert der Pressesprecher des FG Ben Dörnhaus in der alljährlichen Darstellung die Entwicklung der Geschäftslage des Gerichts. Der Gerichtsbetrieb habe durch die Nutzung der Möglichkeiten der Heimarbeit sichergestellt werden können. Dazu trage wesentlich bei, dass es den Gerichtsangehörigen aufgrund der flächendeckenden Einführung der eAkte im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen möglich sei, die Akten jederzeit und insbesondere von zu Hause digital zu bearbeiten.

Auch die in der Politik zunehmend geforderte Digitalisierung im Bereich des Sitzungsbetriebs schreite weiter voran. Dazu der stellvertretende Pressesprecher des FG Düsseldorf, Michael Krebbers: "Bei uns sind Verhandlungen per Videokonferenz schon seit vielen Jahren möglich und gehören zum Tagesgeschäft. Allerdings hat die Pandemie den Trend deutlich verstärkt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Zahl der per Videokonferenz durchgeführten Gerichtsverhandlungen. Diese hat sich gegenüber dem Vorjahr nahezu verdreifacht."

Bei in Präsenz durchgeführten Sitzungsterminen werde beim FG Düsseldorf durch Einhaltung des Abstandsgebots, ausreichendes Lüften, den Einsatz von CO2-Ampeln und insbesondere Nutzung von Raumluftreinigungsgeräten in Sitzungssälen und Wartebereichen auf den Infektionsschutz geachtet. So sei es möglich gewesen, die Zahl der Gerichtstermine mit 1.090 Verhandlungen gegenüber dem ersten Pandemiejahr 2020 wieder zu steigern. Im Jahr 2020 seien es nur 1.025 Gerichtstermine gewesen.

Die Geschäftszahlen des FG Düsseldorf zum Jahresende 2021 zeigten, dass die Pandemie die Rechtsschutzgewährung durch das Gericht weiterhin nicht beeinträchtigt: Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten blieben laut Gericht trotz der pandemiebedingten Einschränkungen auf einem niedrigen Niveau. Bei Klageverfahren sei sie leicht auf 14,3 Monate gestiegen (Vorjahr: 13,9), bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz sei sie konstant geblieben und habe weiterhin 2,3 Monate betragen. Die 15 Senate des Gerichts hätten 2021 3.258 Gerichtsverfahren erledigt und damit geringfügig weniger Verfahren als im Jahr 2020 (3.471), was laut FG auch an den gesunkenen Eingangszahlen (2.946 gegenüber 3.376 im Vorjahr) liegen dürfte. Der Bestand der laufenden Verfahren zum Jahresende habe von 3.449 im Jahr 2020 auf 3.155 reduziert werden können. Von den zum Jahresende unerledigten Verfahren seien 691 Verfahren älter als zwei Jahre.

In knapp der Hälfte der erledigten Klageverfahren (46,4 Prozent) seien die angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheide – zumindest teilweise – zugunsten der Kläger geändert worden. Nur in etwa jedem vierten Fall (25,9 Prozent) sei ein Urteil geschrieben worden. Der weit überwiegende Teil der Klageverfahren sei einvernehmlich beendet worden. Die Beteiligten hätten also aufgrund von richterlichen Hinweisen eine tatsächliche Verständigung getroffen oder die Klage zurückgenommen.

Finanzgericht Düsseldorf, PM vom 25.10.2022

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