Staatsanwaltschaft: Hätte mit Presse-Info zuwarten müssen
Corona-Pandemie: Bund und Länder einigen sich auf (weitere) Maßnahmen
Corona: Konservenfabrik darf wieder produzieren
Die Inhaberin einer Konservenfabrik hat erreicht, dass sie trotz eines Corona-Ausbruchs in ihrem Betrieb wieder in die Produktion gehen darf. Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg hat ihrem Eilantrag gegen eine aufgrund des Corona-Ausbruchs angeordnete Betriebsstilllegung stattgegeben.
Bei einer Reihentestung im Betrieb der Antragstellerin war am 31.07.2020 bei 43 Mitarbeitern eine Infektion mit SARS-CoV2 nachgewiesen worden. In einer erneuten Testung am 01.08.2020 wurden 152 von 600 Mitarbeitern positiv auf Covid-19 getestet. Mit Bescheid vom 04.08.2020 ordnete das Landratsamt unter anderem an, dass die Produktion des Betriebes bis zum Abschluss der Ermittlung des Infektionsherdes sowie der Erfüllung der aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen stillgelegt werde.
Nach Einschätzung des VG im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes war die Betriebsstilllegung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung am 11.08.2020 nicht (mehr) verhältnismäßig und ihre weitere Aufrechterhaltung nicht mehr zu rechtfertigen. Zwischenzeitlich sei das Betriebsgelände der Antragstellerin geräumt und die von Corona betroffenen Mitarbeiter separiert und in Quarantäne geschickt worden. Dies betreffe auch Personen, die mit infizierten Mitarbeitern in Kontakt gewesen seien und bei denen derzeit noch nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie Träger des Virus seien. Auch sei das von der Antragstellerin am 07.08.2020 vorgelegte Hygienekonzept und die von der Antragstellerin vorgesehene vollständige Desinfektion des Betriebes hierbei zu berücksichtigen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig.
Verwaltungsgericht Regensburg, Beschluss vom 11.08.2020, RN 14 S 20.1389