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«Corona-Klage» gegen Versicherer: Erfolglos

07.12.2020

Vor dem Landgericht (LG) Aurich war die Klage eines ostfriesischen Gaststättenbetreibers gegen dessen Betriebsausfallversicherung erfolglos. Gegenstand der Klage war ein vierstelliger Betrag, mit dem der Kläger zunächst einen Teil des nach seiner Darstellung durch die Schließung entstandenen Gesamtschadens geltend gemacht hat.

Laut Gericht ist das Verfahren Teil einer Serie von zwischenzeitlich 17 gleichgelagerten Rechtsstreitigkeiten diverser Gaststättenbetreiber und Hoteliers gegen verschiedene Versicherungsunternehmen. Es gehe dabei um die Rechtsfrage, ob die Betriebsschließungen während der Phase des Corona-Lockdowns ein versichertes Ereignis darstellen, ob sie also im Einzelfall von den jeweils einschlägigen Versicherungsbedingungen erfasst sind.

Im ersten entschiedenen Fall hat das LG Aurich diese Frage nun abschlägig beschieden. Es sei jedoch darauf hinzuweisen, dass der Entscheidung eine Einzelfallbetrachtung zugrunde liegt. Denn der Verfahrensausgang sei maßgeblich von der jeweiligen Ausgestaltung der vereinbarten Versicherungsbedingungen abhängig. Daher sei jeder Fall einzeln zu beurteilen. Insofern lasse das jetzige Urteil keine allgemeinen Rückschlüsse für die Erfolgsaussichten weiterer Klagen zu.

Landgericht Aurich, Urteil vom 02.12.2020, nicht rechtskräftig

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