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Corona-Jahr 2020: Weniger Einkommensteuerpflichtige

16.07.2024

Im Jahr 2020 erzielten die 42,7 Millionen in Deutschland erfassten Steuerpflichtigen Einkünfte in Höhe von 1,9 Billionen Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Steuerpflichtigen im ersten Jahr der Corona-Pandemie damit erstmals seit über zehn Jahren – und zwar um 100.000 (-0,2 Prozent) gegenüber 2019. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt.

Die Höhe der Einkünfte stieg – auch wegen der darin enthaltenen Corona-Soforthilfen – um 6 Milliarden Euro (+0,3 Prozent). Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer summierte sich zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer auf 335 Milliarden Euro, das waren 56 Millionen Euro (+0,2 Prozent) mehr als 2019.

Den größten Anteil an den Einkünften bildeten laut Destatis die Bruttolöhne mit 1,5 Billionen Euro im Jahr 2020. Im Vergleich zum Vorjahr war dabei ein Rückgang von elf Milliarden Euro zu verzeichnen (-0,7 Prozent), der sich nahezu vollständig auf die geringere Anzahl von Arbeitnehmern zurückführen lässt (-0,7 Prozent). Der mittlere Bruttolohn (Median) sank dabei um 106 Euro auf rund 28.200 Euro. Das heißt, dass die eine Hälfte der Arbeitnehmer weniger oder genau diesen Betrag erhielt, während die Bruttolöhne der anderen Hälfte darüber lagen.

2020 wurden zahlreiche staatliche Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. So wurden verstärkt Lohnersatzleistungen gezahlt, unter anderem in Form von Kurzarbeitergeld. Etwa 9,9 Millionen Personen und damit mehr als sechsmal so viele wie im Jahr 2019 erhielten insgesamt 22 Milliarden Euro an Lohnersatzleistungen, jede davon im Mittel rund 1.200 Euro (Median). 2019 hatten nur 1,5 Millionen Personen insgesamt 5,3 Milliarden Euro an Lohnersatzleistungen erhalten, das waren im Mittel 1.900 Euro pro Person. Zusätzlich wurden Corona-Soforthilfen an 1,2 Millionen Personen in Höhe von insgesamt 12,3 Milliarden Euro ausgezahlt, im Mittel 9.000 Euro pro Person.

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2020 von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Die Summe des Betrags verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 4,8 Milliarden Euro (+105,9 Prozent). Des Weiteren wurde ein Kindergeldbonus von 300 Euro ausgezahlt. In der Lohn- und Einkommensteuerstatistik macht sich dies nach Angaben des Bundesamtes durch einen deutlichen Rückgang bei der Zahl der gewährten Kinderfreibeträge bemerkbar. War im Jahr 2019 der Freibetrag für 3,8 Millionen Steuerpflichtige bei der Steuerfestsetzung günstiger als das Kindergeld, so traf dies 2020 nur noch auf 2,3 Millionen Steuerpflichtige (-37,9 Prozent) zu.

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen. Dadurch werden die Steuerpflichtigen unterschiedlich stark belastet. 2020 wurden Jahreseinkommen ab 270.501 Euro (beziehungsweise ab 541.002 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen) mit dem Höchstsatz von 45 Prozent besteuert. Bei rund 119.500 Steuerpflichtigen kam dieser so genannte Reichensteuersatz zum Tragen. Das waren 0,3 Prozent aller Steuerpflichtigen und trotz der Pandemie rund 5.000 mehr als im Jahr zuvor (+4,3 Prozent). Auf sie entfielen 6,8 Prozent der gesamten Einkünfte (+0,2 Prozentpunkte) und 13,6 Prozent der Steuersumme (+0,4 Prozentpunkte).

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2020 ausgewertet.

Statistisches Bundesamt, PM vom 20.06.2024

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