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Corona-Bonus: Nur noch bis Ende März gefördert

11.02.2022

Um die Arbeitsleistung unter erschwerten Bedingungen zu würdigen, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern seit 01.03.2020 einen Corona-Bonus zukommen lassen. Nach zweimaliger Verlängerung der gesetzlichen Frist sind bis Ende März 2022 derzeit noch in Summe bis zu 1.500 Euro möglich – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Danach laufe der steuerfreie Bonus aus, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Der geförderte Höchstbetrag sei seit 2020 jedoch nicht aufgestockt worden. Damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, müsse die Auszahlung zusätzlich zum regulären vereinbarten Arbeitslohn erfolgen. Eine Verrechnung mit dem Lohn oder eine Entgeltumwandlung seien per Gesetz ausgeschlossen. Da die Sonderzahlungen dem Arbeitsentgelt nicht angerechnet werden, könnten sie auch Minijobbern gewährt werden. Die 450-Euro-Verdienstgrenze werde dadurch nicht tangiert. Wer mehrere Arbeitsverhältnisse innehat, könne die Prämie in jedem seiner Jobs erhalten.

Wurde der Maximalbetrag im Jahr 2021 bereits ausbezahlt, seien die Möglichkeiten für einen steuerfreien Corona-Bonus durch ein und denselben Arbeitgeber schon ausgeschöpft. Ist der Höchstbetrag noch nicht erreicht, seien noch Zahlungen in Höhe der Differenz zum Maximalbetrag von der Steuer befreit. Allerdings müssen sich Arbeitgeber laut Lohnsteuerhilfe beeilen. Denn diese Regelung ende am 31.03.2022. Bonuszahlungen seien nach Ablauf der gesetzlichen Frist zwar weiterhin möglich. Jedoch komme die Steuerfreiheit dann nicht mehr zum Tragen. Es fielen ganz regulär Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben darauf an.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 08.02.2022

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