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Chancen-Aufenthaltsrecht kommt: Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

19.12.2022

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete könnten nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen, so die Bundesregierung.

Der Bundesrat habe den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts gebilligt. Mit dem Gesetz vollziehe die Bundesregierung einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis werde langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Damit werde die bisherige Praxis der Kettenduldungen beendet.

Die Regelung betrifft nach Angaben der Bundesregierung rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende könnten bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Betroffenen erhielten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit hätten sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehörten insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und den Erwerb eines Identitätsnachweises.

Straftäter und Gefährder profitierten nicht von der Regelung, btont die Bundesregierung. Die Rückführung dieser Menschen solle vielmehr konsequenter als bisher durchgesetzt werden. Für diese Personengruppe werde die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert. Auch Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter, vorsätzlicher Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung weiter verhindern, werde die Aufenthaltserlaubnis versagt und eine konsequente und zügige Rückführung durchgesetzt.

Das Gesetz enthalte auch eine Regelung zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Einwanderungsziel für ausländische Fachkräfte würden diejenigen Normen, die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz nur befristet in Kraft gesetzt wurden, entfristet und damit dauerhaft anwendbar. Zudem werde der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften erleichtert, indem für nachziehende Ehegatten das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.

Die Bundesregierung werde die Integrationskurse für Asylbewerber bereits von Anfang an öffnen. So werde der Integrationskurs und der Berufssprachkurs künftig grundsätzlich im Rahmen verfügbarer Plätze zugänglich sein, unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum der betroffenen Personen. Dadurch leiste die Bundesregierung einen Beitrag zur Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Bundesregierung, PM vom 16.12.2022

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