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CbCR-Ausdehnungsverordnung: Änderungsentwurf veröffentlicht

20.11.2025

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einenReferentenentwurf für eine Achte Verordnung zur Änderung derCbCR-Ausdehnungsverordnung veröffentlicht.

Bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes zu der MehrseitigenVereinbarung vom 27.01.2016 zwischen den zuständigen Behörden über denAustausch länderbezogener Berichte am 26.10.2016 hätten 50 Staaten undHoheitsgebiete die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet, meldet das BMF.

Bis zum 31.03.2026 werde der nächste automatischeInformationsaustausch über länderbezogene Berichte auf Grundlage derMehrseitigen Vereinbarung auch mit Staaten und Hoheitsgebieten erfolgen, dienach dem 26.10.2016 die Mehrseitige Vereinbarung unterzeichnet haben. Für dieseStaaten und Hoheitsgebiete solle die Mehrseitige Vereinbarung in Kraft gesetztwerden, soweit dies nicht bereits durch die Verordnung zu Artikel 2 desGesetzes vom 19.10.2016 (CbCR-Ausdehnungsverordnung) vom 11.06.2018 oder durchdie Verordnungen zur Änderung der CbCR- Ausdehnungsverordnung vom 27.02.2019,vom 20.02.2020, vom 19.02.2021, vom 16.03.2022, vom 21.02.2023, vom 27.03.2024und vom 11.03.2025 erfolgt ist.

Die Mehrseitige Vereinbarung solle in Kraft gesetzt werdenfür die Staaten und Gebiete Antigua und Barbuda, Kamerun, die Mongolei,Serbien, Trinidad und Tobago und Vietnam.

Bundesfinanzministerium, PM vom 19.11.2025

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