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Bundeszentralamt für Steuern: Warnung vor Betrügern

25.02.2021

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vor amtlich aussehenden Schreiben beziehungsweise E-Mails, in denen eine kostenpflichtige Vergabe, Registrierung, Erfassung oder Veröffentlichung der USt-IdNr. angeboten wird. Es weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben beziehungsweise E-Mails weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolge stets kostenfrei.

Auch warnt das Amt vor einem Schreiben mit dem Titel "Handelseinkommensbesteuerung, FORMULAR W-4", das Betrüger seit einiger Zeit versenden. Wie das BZSt mitteilt, sollen die Adressaten durch dieses Schreiben dazu aufgefordert werden, einen Betrag von "5.000 €" an die Betrüger zu zahlen. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf das Schreiben zu reagieren.

Außerdem gibt das Amt Hinweise, woran man Betrugs-Schreiben erkennen kann. So seien diese oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen außerdem immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 23.02.2021

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