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Bundeszentralamt für Steuern: Warnt vor Betrugsversuchen in seinem Namen

23.03.2023

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt erneut vor Betrugsversuchen in seinem Namen. Seit einiger Zeit versuchten Betrüger, per E-Mail oder über Messenger-Dienste an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen. Sie versenden laut BZSt einerseits E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" im Namen des BZSt-Online-Portals und behaupten, dass das Bundeszentralamt einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügten falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Andererseits würden Nachrichten über Messenger-Dienste versendet, in denen im Namen des "FINANZAMT" eine Pfändung erfolgen soll, die durch direkte Zahlung über einen Link abgewendet werden kann. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-Nachrichten zu reagieren beziehungsweise den Link zu öffnen.

Betrugsversuche in E-Mails oder Messenger-Nachrichten seien gut zu erkennen. So stelle das BZSt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zu, niemals per E-Mail oder über Messenger-Dienste. Etwas anderes gelte nur dann, wenn man einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt habe. Zahlungen sind laut BZSt ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien auch daran zu erkennen, dass sie oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst seien. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen zudem immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Auch bitte das BZSt niemals darum, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Abschließend bezeugt das BZSt sein starkes Interesse daran, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird. Deswegen bittet es, beim geringsten Verdacht Kontakt mit ihm aufzunehmen. Verdächtige Nachrichten und gegebenenfalls auch weitere Informationen soll man mit seinen Kontaktdaten an das BZSt senden. Dieses informiere dann darüber, wie man sich am besten verhalten soll.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 21.02.2023

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