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Bundeswehroffizier Franco A.: Zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

19.07.2022

Der Bundeswehroffizier Franco A. muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte den deutschen Staatsangehörigen unter anderem wegen Betruges und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Der Angeklagte habe eine seit Jahren verfestigte rechtsextreme, völkisch-nationalistische und rassistische Gesinnung, stellte das OLG fest. Eine besondere Abneigung habe er gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Der Angeklagte habe unter einer falschen Identität Asyl beantragt und in der Folge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Franco A. habe damit zeigen wollen, wie leicht es sei, unter einer falschen Identität als vermeintlicher Flüchtling zu leben und staatliche Transferleistungen zu beziehen, so das OLG.

Weiter habe der Angeklagte die Schusswaffen, Sprengkörper, Kartuschen und Munition verwahrt, um mittels dieser und aus seiner völkisch-nationalistischen, insbesondere antisemitischen und von Fremdenhass geprägten Gesinnung heraus einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben, die sich besonders durch ihr flüchtlingsfreundliches Engagement auszeichneten, um einen politischen oder gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen und so nach seiner Vorstellung zum "Erhalt der deutschen Nation" beizutragen.

Das OLG hat die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, seine Verteidiger und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.07.2022, 5-2 StE 18/17 - 5a - 1/17

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