Zivilgerichtsbarkeit: Online-Verfahren sollen erprobt werden
Messeranschlag in Solingen: Höchststrafe für Täter
Bundespolizei: Gesetzentwurf zur Einführung von Tasern
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten – so genannten Tasern – bei der Bundespolizei (BT-Drs. 21/1502) vorgelegt, der am 12.09.1015 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Mit einer Änderung des "Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes" (UZwG) soll die Liste der zugelassenen Einsatzmittel um Distanz-Elektroimpulsgeräte ergänzt und damit der rechtliche Rahmen für ihren bundesweiten Einsatz geschaffen werden.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, müssen Einsatzkräfte "über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können". Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, könnten Taser eingesetzt werden. Diese entfalteten insbesondere präventive Wirkung.
Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des UZwG möglich ist, wird den Angaben zufolge zum Teil angezweifelt. Durch eine Ergänzung des UZwG soll jetzt Rechtssicherheit geschaffen werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 09.09.2025