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Bundeskabinett: Energiepreispauschale für Rentner und Entlastungen bei Midijobs

07.10.2022

Das Bundeskabinett hat am 05.10.2022 eine Einmalzahlung für Rentner und Versorgungsempfänger des Bundes in Höhe von 300 Euro (so genannte Energiepreispauschale) beschlossen. Diese soll bis zum 15.12.2022 ausgezahlt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt.

Die Energiepreispauschale erhält laut BMAS, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Anspruch bestehe nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung werde als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen automatisch erfolgen. Die Energiepreispauschale werde nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliege auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie soll jedoch der Steuerpflicht unterliegen.

Beschlossen worden sei außerdem, die Obergrenze für Midijobs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro anzuheben. Damit sollen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt um 1,3 Milliarden Euro entlastet werden, ohne dabei auf sozialen Schutz verzichten zu müssen. Zugleich würden die Anreize gestärkt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein, so das BMAS.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PM vom 05.10.2022

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