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Bundesförderung für effiziente Gebäude: 6.400 Anträge auf Förderung für Neubauvorhaben

14.06.2022

Nach dem Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 24. Februar 2022 ist am 20. April 2022 die Förderung für EH/EG 40-Neubauvorhaben in Höhe von einer Milliarde Euro erneut aufgenommen worden.

Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/2095) auf eine Kleine Anfrage (20/1811) der CDU/CSU-Fraktion schreibt, wurden an diesem Tag insgesamt 6.400 Anträge gestellt. Auf Privat- beziehungsweise Einzelpersonen seien 3.001 Anträge entfallen, 226 Anträge auf Kommunen und 3.173 Anträge auf gewerbliche Antragsteller.

Die Abgeordneten hatten zudem wissen wollen, bis zu welcher Uhrzeit am 20. April das Budget in Höhe von einer Milliarde Euro ausgeschöpft worden sei: „Der Förderstopp musste um 10:45 Uhr zur Vermeidung einer Überbelegung verhängt werden“, heißt es darauf in der Antwort.

Nach den Haushaltsmitteln für das ebenfalls bei der KfW zu beantragende Baukindergeld hatte sich die CDU/CSU-Fraktion ebenfalls erkundigt. Die Beantragungsfrist laufe noch bis zum 31. Dezember 2023. Die Abgeordneten wollten wissen, ob auch hier ein vorzeitiger Stopp drohe oder ob genügend Mittel eingeplant seien. Die Bundesregierung antwortet, dass die Fördermittelobergrenze von 9,9 Milliarden Euro in der 19. Legislaturperiode festgelegt wurde und kein Rechtsanspruch auf Förderung bestehe. Deshalb nimmt die Bundesregierung an, dass „aufgrund der hohen Nachfrage bei unverändertem Niveau der Antragstellungen die Fördermittel noch im Jahr 2022 endgültig ausgeschöpft“ sein werden.

Bundestag, hib-Meldung 291/2022 vom 10.06.2022

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