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Bund: Will Aus- und Weiterbildungen fördern

28.04.2023

Fachkräftemangel, demografischer Wandel, Digitalisierung: Um Unternehmen und Beschäftige bei derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die Arbeitswelt zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/6518) vorgelegt, der die Aus- und Weiterbildungsförderung regeln soll. Die Vorlage soll am 28.04.2023 erstmalig im Bundestag beraten werden.

Das so genannte Weiterbildungsgesetz umfasst laut Entwurf drei Aspekte: eine Reform der Weiterbildungsförderung, ein Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie. Durch feste Fördersätze und "weniger Förderkombinationen" solle der Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtert und die Transparenz erhöht werden. Außerdem entfalle künftig die Regelung, dass eine Weiterbildungsförderung nur möglich sei, wenn "eine Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel" vorliege oder die Förderung in einem Engpassberuf stattfinde.

Führe die Transformation der Arbeitswelt bei einem Unternehmen dazu, dass für einen großen Teil der Belegschaft der Verlust des Arbeitsplatzes drohe, sollen Arbeitgeber und -nehmer künftig auf das Qualifizierungsgeld zurückgreifen können. Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden – in Höhe von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes. Unternehmen würden im Umkehrschluss zwar kein Gehalt ausbezahlen, aber die Weiterbildungskosten tragen.

Da laut Gesetzentwurf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, soll eine so genannte Ausbildungsgarantie eingeführt werden. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden.

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als "besonders eilbedürftig" zugeleitet.

Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2023

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