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Bürgermeister: Erhält keinen Waffenschein zu Verteidigung

12.09.2023

Um Angriffe auf seine körperliche Unversehrtheit abwehren zu können, will der Bürgermeister von Harsum eine Schusswaffe mitführen. Dem hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es hat bestätigt, dass der Bürgermeister keinen Waffenschein bekommt.

Schon das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hatte seine Klage abgewiesen, weil der Bürgermeister nicht glaubhaft gemacht habe, wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet zu sein, und dass die Schusswaffe erforderlich sei, um eine Gefährdung zu mindern.

Den gegen die Klageabweisung gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat das OVG nunmehr abgelehnt, da der Bürgermeister das Vorliegen eines Zulassungsgrunds nicht dargelegt habe. Insbesondere habe er mit der Begründung seines Zulassungsantrags nicht aufgezeigt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG bestehen.

Da der Beschluss des OVG unanfechtbar ist, ist die Entscheidung des VG damit rechtskräftig.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 05.09.2023, 11 LA 65/23, unanfechtbar

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