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Bremen: Citytax für Geschäftsreisende tritt bald in Kraft

12.03.2024

Zum 01.04.2024 wird die Tourismusabgabe (Citytax) im Land Bremen auf beruflich bedingte Übernachtungen ausgeweitet. Darauf weist das Finanzressort hin.

Die Citytax werde als örtliche Aufwandssteuer erhoben und betrage fünf Prozent vom Übernachtungsentgelt. Steuerschuldner seien die Betreiber der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und -wohnungen. Der Besteuerung unterlägen auch Räumlichkeiten, die von Vermietern über Internetplattformen wie airbnb, wimdu, holidu oder ähnlichen angeboten werden.

Die Beherbergungsbetriebe sind laut Finanzressort verpflichtet, neben den Namen der Übernachtungsgäste, der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Aufenthaltsdauer auch aufzuzeichnen, ob Voraussetzungen zur Steuerbefreiung vorliegen. Die Citytax werde vierteljährlich vom Steueramt Bremerhaven für die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhoben. Die erste Steueranmeldung nach neuem Recht sei zum 15.07.2024 abzugeben. Geänderte Erklärungsvordrucke sowie ein überarbeitetes Merkblatt zur Tourismusabgabe seien zeitnah unter www.bremerhaven.de/citytax verfügbar.

Die Ausweitung der Tourismusabgabe auf Geschäftsreisende verringert laut Finanzressort die Bürokratie für Unternehmen und Verwaltung. Da nicht mehr zwischen privaten und beruflich bedingten Übernachtungen unterschieden wird, müssten die Beherbergungsbetriebe für letztere auch keine Nachweise mehr fordern und aufbewahren. Beim Steueramt Bremerhaven entfalle künftig die Prüfung, ob eine Übernachtung tatsächlich aus beruflichem Grund erfolgt ist.

Neben der Ausweitung der Tourismusabgabe auf beruflich bedingte Übernachtungen sehe das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch eine neue Steuerbefreiung für Betriebe vor, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Senator für Finanzen Bremen, PM vom 05.03.2024

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