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Brauereien: Niedrige Biersteuersätze rücken näher

09.05.2022

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich für dauerhaft niedrige Biersteuersätze für kleine und mittelständische Brauereien ausgesprochen. Dies meldet das Finanzministerium Bayern, dass sich für eine solche dauerhafte Senkung ausgesprochen hatte.

"Bayern ist die Zukunft der vielen kleinen und mittelständischen Brauereien ein besonderes Anliegen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) dazu. Aktuell hätten die kleinen und mittelständischen Brauereien mit unzähligen Schwierigkeiten zu kämpfen, wie unkalkulierbare Energiekosten sowie Preissprünge bei Rohstoffen, Verpackung und Logistik. Die vom Bund bisher vorgesehene Rückkehr zu den regulären Steuersätzen der Biersteuermengenstaffel wäre für die Betriebe eine nicht nachvollziehbare Steuererhöhung zur Unzeit. Das lehne die Ländermehrheit im Finanzausschuss nun ab. Die Länder gäben damit ein wichtiges Signal an den Bund, so Füracker.

Die vom Finanzausschuss beschlossene Empfehlung für die nächste Plenarsitzung des Bundesrats stelle einen wichtigen Schritt für das langjährige Anliegen Bayerns dar, eine unbefristete Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel auf das Niveau des Jahres 2003 zu erreichen.

Für kleine und mittelständische Brauereien sehe das Biersteuergesetz gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor, erläutert das Finanzministerium Bayern den Hintergrund. Die Biersteuersätze seien vom Bundesgesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2004 erhöht worden. Aufgrund der Corona-Pandemie seien die gestaffelten ermäßigten Steuersätze befristet für die Jahre 2021 und 2022 wieder auf das Niveau des Jahres 2003 abgesenkt worden. Im Gesetzentwurf zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz habe die Bundesregierung keine Verlängerung der abgesenkten Biersteuermengenstaffelsätze vorgesehen. Bayern habe zusammen mit weiteren Ländern den Antrag gestellt, die bisher befristet niedrigeren Steuersätze der Biersteuermengenstaffel mit dem Niveau von 2003 künftig unbefristet beizubehalten. Am 06.05.2022 habe nun im Finanzausschusses des Bundesrates die Mehrheit der Länder für den Antrag gestimmt.

Finanzministerium Bayern, PM vom 06.05.2022

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