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Bonus für Pflegekräfte: Auf den Weg gebracht
Die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie sollen durch einen Pflegebonus anerkannt werden. Hierfür sollen insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Das Kabinett hat den Entwurf eines Pflegebonusgesetzes beschlossen.
Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen wird auf 3.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.
Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, sollen 500 Millionen zur Auszahlung der Einmalzahlung erhalten. Dies sind laut Bundesgesundheitsministerium 837 Kliniken in Deutschland. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.
Mit weiteren 500 Millionen Euro soll der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert werden, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben. Der gestaffelte Pflegebonus soll ab 30.06.2022 bis spätestens 31.12.2022 ausgezahlt werden. Dabei sollen vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro erhalten. Für Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege/Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche), soll es bis zu 370 Euro geben. Azubis sollen bis zu 330 Euro bekommen, Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr etwa 60 Euro und sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro.
Darüber hinaus regelt das Pflegebonusgesetz Konkretisierungen in Bezug auf die Zahlung von Löhnen nach Tarif in der Pflege und zum Pflegeentgeltwert für Krankenhäuser ohne vereinbartes Pflegebudget.
Bundesregierung, PM vom 30.03.2022