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BMF-Umwandlungssteuererlasses: DStV adressiert Hinweise zur Aktualisierung

18.12.2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Aktualisierung seines Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) auf den Weg gebracht. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gibt in seiner Stellungnahme zum Entwurfsschreiben Anregungen für weitere Konkretisierungen, Klarstellungen, aber auch Streichungen.

Das BMF arbeite aktuell an einer Neuauflage seines Umwandlungssteuererlasses vom 11.11.2011. Demnach enthält der UmwStE Klarstellungen und Präzisierungen sowie Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz seit 2011.

Der DStV hat das Entwurfsschreiben geprüft und weitere Hinweise, zum Beispiel mit Blick auf die steuerliche Rückwirkung, die Verlustverrechnung, zum Gegenstand der Einbringung oder dem Begriff der "sonstigen Gegenleistung" eingefordert.

Darüber hinaus regt er an, neuerliche Verschärfungen, beispielsweise bei der Teilbetriebsvoraussetzung des § 15 Absatz 1 UmwStG sowie der Abschaffung der freien Zuordnung von nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbaren Wirtschaftsgütern, zu streichen.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 15.12.2023

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