Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Bierbrauer: Wollen weitere Entlastungen

Bierbrauer: Wollen weitere Entlastungen

06.07.2022

Vertreter der deutschen Brauwirtschaft haben eine Verlängerung und Entfristung steuerlicher Hilfen gefordert, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. So sprach sich der Deutsche Brauerbund in einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses am 04.07.2022 dafür aus, im Interesse der handwerklich und mittelständisch geprägten heimischen Brauwirtschaft und insbesondere der zahlreichen Klein- und Kleinstbetriebe die durch die EU eingeräumten Möglichkeiten einer Staffelspreizung der verminderten Biersteuersätze auch weiterhin auszunutzen.

Dies diene dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zwischen kleineren und großen Brauereien und schütze insbesondere auch die einzigartige, handwerklich geprägte Bierlandschaft und regionale Vielfalt in Deutschland. Daher habe die EU den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit eingeräumt, kleine Brauereien einer bis zu 50 Prozent reduzierten Bierbesteuerung zu unterwerfen. Diese Möglichkeit sollte genutzt werden, da die Auswirkungen der zwei Jahre andauernden Corona-Krise kleine Brauereien besonders hart treffen würden.

"Viele dieser meist familiengeführten Betriebe stehen derzeit mit dem Rücken zur Wand", beklagte der Brauerbund in der Anhörung, in der es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drs. 20/2247) ging, mit dem unter anderem Bierwürze von der Biersteuer befreit werden soll. Außerdem beraten wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/1727). Sie verlangt, den seit dem 01.07.2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zu Ende 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent unbefristet weiterzuführen. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien. Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden. Auf Fragen nach der Vereinbarung der Entfristung mit dem EU-Recht äußerte Professorin Sabine Schröer-Schallenberg von der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung keine Bedenken.

Der Bayerische Brauerbund wies auf die Substanzverluste im brauwirtschaftlichen Mittelstand hin. 234 Braustätten mit einer Gesamtjahreserzeugung zwischen 5.000 und 200.000 Hektoliter, die alle Träger einer oft Jahrhunderte alten Braukultur gewesen seien, seien schon für immer verschwunden. Daher solle die aktuelle Regelung der Biersteuer-Mengenstaffel unbefristet weitergeführt werden, was nach Angaben der deutschen Brauer nur 3,5 Millionen Euro pro Jahr kosten würde. Die bayerischen Brauer verlangten darüber hinaus die Fortführung der umsatzsteuerlichen Begünstigung des Vor-Ort-Verzehrs von Speisen in der Gastronomie. Denn nach den Belastungen durch Corona Pandemie führe die aktuell hohe Inflationsrate zu einer Konsumzurückhaltung, die auch wieder das Gastgewerbe treffe. Ein Preissprung durch das Ende der Mehrwertsteuerreduzierung hätte neuerliche Umsatzeinbußen zur Folge. Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hieß es, das europäische Recht gebe zusätzliche Möglichkeiten für die Wirtschaft, zum Beispiel die Reduzierung von Steuersätzen bei bestimmten Getränken.

Die deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft kritisierte, dass der im Gesetzentwurf dargestellte Personalaufwand bei weitem nicht den tatsächlichen Mehrbedarf darstelle. Es gebe bereits jetzt eine erhebliche Arbeitsbelastung im Verbrauchsteuerbereich der Hauptzollämter, aber auch insgesamt beim Zoll. Der Erwartung des Gesetzgebers, dass sich die aus dem Gesetz ergebenden neuen Aufgaben vom vorhandenen Personal durchgeführt werden könnten, wurde ausdrücklich widersprochen.

Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen nahm zu einer Anpassung des Durchschnittssteuersatzes für die Pauschalierung der Umsatzsteuer bei Land- und Forstwirten Stellung. Man begrüße, dass die Anpassung des Steuersatzes zeitnah nach Ermittlung der statistischen Grundlagen erfolgen solle und damit wesentlich zur Rechtssicherheit für die anstehenden Dispositionen der Land- und Forstwirte Sorge getragen werde. Es sei auch erfreulich, dass nach der Absenkung des Durchschnittssteuersatzes im Januar 2022 auf 9,5 Prozent das Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission beendet worden sei. Der Hauptverband empfahl, den Durchschnittssteuersatz zum 01.01.2023 unionsrechtskonform auf 9,2 Prozent festzulegen. Professor Roland Ismer von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sagte mit Blick auf die Konformität mit dem EU-Recht, der Zustand sei heute besser als vor zwei Jahren.

Deutscher Bundestag, PM vom 04.07.2022

Mit Freunden teilen