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Betrugs-E-Mails: Bundeszentralamt für Steuern warnt

10.02.2022

Wieder einmal warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor Betrugs-E-Mails. Seit einiger Zeit versuchten Betrüger über die E-Mail-Adresse "[email protected]" an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen.

Laut BZSt versenden die Betrüger E-Mails mit dem Titel "Erneute Mitteilung der IdNr" und behaupten, dass die betroffenen Bürger aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme eine neue steuerliche Identifikationsnummer im Anhang der E-Mail erhalten.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren beziehungsweise den Link oder die Datei in der E-Mail zu öffnen.

Außerdem gibt das Amt Hinweise, woran man Betrugs-E-Mails erkennen kann. So stelle das BZSt Steuerbescheide, Zahlungsaufforderungen und Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer nur per Brief zu, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn man einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt habe. Zahlungen seien ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.

Die Fälschungen seien zudem oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen zudem immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Und das BZSt bitte niemals darum, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Abschließend bittet das BZSt, beim geringsten Verdacht solcher betrügerischen Fälschungen Kontakt mit dem Amt aufzunehmen. Das BZSt habe ein starkes Interesse daran, dass niemand durch solche betrügerischen Fälschungen geschädigt wird. Deswegen bittet es darum, verdächtige E-Mails und weitere Informationen mit den eigenen Kontaktdaten an das BZSt zu senden. Dieses gebe dann eine Rückmeldung, wie man sich am besten verhalten soll.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 09.02.2022

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