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Betrug bei Corona-Soforthilfe: Bewährungsstrafe
Weil er Falschangaben gemacht hat, um Corona-Soforthilfe zu bekommen, ist ein 31-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden.
Der Mann hatte zwischen dem 06.04.2020 und dem 08.04.2020 sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77.500 Euro aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes gestellt und hatte daraufhin insgesamt 21.500 Euro erhalten. Er hatte tatsächlich nicht existierende Gesellschaften beziehungsweise eine falsche Anzahl an Beschäftigten angegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 17.07.2020, 328 Ls 4/20, nicht rechtskräftig