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Betrügerische Übernahme eines Berliner Mietshauses: Hohe Haftstrafen

16.11.2021

Das Landgericht (LG) Berlin hat vier Männer zu jeweils hohen Haftstrafen verurteilt, die sich durch einen fingierten Kaufvertrag das Eigentum an einer Berliner Immobilie erschlichen hatten. Das Gericht erkannte auf Urkundenfälschung, Betrug und der mittelbare Falschbeurkundung und verhängte Strafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und sechs Jahren und neun Monaten.

Die vier Angeklagten haben – einem gemeinsamen komplexen Tatplan folgend – 2019 durch Einreichung gefälschter Verkaufsunterlagen die Übertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Berlin-Friedrichshain erwirkt, um dieses anschließend gewinnbringend weiterzuverkaufen oder sonstigen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen. Zunächst hätten sie sich gezielt eine schuldenfreie Immobilie ausgesucht, die einem älteren, nicht in Berlin lebenden Ehepaar gehört habe, so das LG. Anschließend hätten sie eine GmbH mit dem Namen des Grundstücks gegründet, einen Kaufvertrag aufgesetzt und den angeblichen Verkauf des Grundstücks notariell beurkunden lassen.

Einer der Angeklagten, ein Rechtsanwalt, sei dabei zunächst als angeblicher Vertreter der Eigentümer aufgetreten, obwohl er gar keine Vollmacht gehabt habe. Vielmehr hätten die Eigentümer keinerlei Verkaufsabsichten gehabt; sie seien völlig ahnungslos gewesen. Zu einem späteren Zeitpunkt hätten sich dann zwei unbekannte, eigens angeworbene Strohpersonen mit gefälschten Personalausweisen gegenüber einem weiteren Notar als die angeblich verkaufswilligen Eigentümer ausgegeben. Mit den inhaltlich falschen, aber notariell beurkundeten Kaufunterlagen hätten die Angeklagten schließlich die Grundbuchbeamten getäuscht, die im Grundbuch den vermeintlichen Verkauf eingetragen hätten. Die ursprünglichen Eigentümer seien erst durch die Mitteilung einer Versicherung auf den Eigentumsverlust aufmerksam geworden.

Den ursprünglichen Eigentümern sei durch den Verlust ihrer Rechte an dem Grundstück ein Schaden von mindestens sechs Millionen Euro entstanden; dies entspreche der Höhe des Verkehrswertes des Grundstücks, erklärte der Vorsitzende der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung. Erst im Zuge eines kostspieligen zivilen Rechtsstreits seien die ursprünglichen Eigentümer im April 2021 wieder als solche im Grundbuch eingetragen worden. Strafschärfend sei in diesem Fall nicht nur zu berücksichtigen gewesen, dass hier ein Vermögensverlust großen Ausmaßes eingetreten sei. Vielmehr habe es sich auch um einen Angriff auf bedeutende Werte des Rechtssystems gehandelt, nämlich das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Notariats und des Grundbuchs, so der Vorsitzende weiter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden laut Gericht erst in einigen Wochen vorliegen.

Landgericht Berlin, 503 KLs 6/21, nicht rechtskräftig

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