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Betriebsprüfung: Weichenstellung für echte Modernisierung verpasst

29.08.2022

Der Gesetzentwurf des Bundes zur Modernisierung der Betriebsprüfungen wird aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Dies äußerte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts.

"Betriebsprüfungen leisten einen elementaren Beitrag für eine gleichmäßige und faire Besteuerung", betont Füracker. Es gelte, mit aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten und Prüfungsmethoden weiterzuentwickeln. Der Entwurf der Bundesregierung greife zu kurz und werde den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Wichtige Elemente zu einer echten Modernisierung fehlten. Bereits jetzt befänden sich interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten sicher zu stellen. In der Wirtschaft bestehe deshalb die große Erwartungshaltung, diese künftig verstärkt in die Betriebsprüfung einzubeziehen. Aktuell gebe es hierfür aber keine Rechtsgrundlage. Auch enthalte der Gesetzentwurf dazu keine Aussage. Hier sei der Bund als Gesetzgeber gefragt, Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.

Zudem sei die Chance verpasst worden, so Füracker, Erkenntnisse aus der Pilotierung internationaler steuerlicher Compliance-Projekte für Deutschland nutzbar zu machen. Dies sei bedauerlich, weil neuartige Verfahren Prüfaufwand vermeiden könnten, zugleich Ressourcen auf beiden Seiten sparten und schnelle Rechtssicherheit bewirkten. Davon würden sowohl Unternehmen als auch Verwaltung profitieren, meint der Finanzminister. Bayern fordere seit langem entsprechende Rechtsgrundlagen – dennoch schweige der Gesetzentwurf auch hierzu. Füracker kündigt an, dass sich Bayern auf Bundesebene weiter aktiv einbringen und die notwendigen Änderungen für eine zukunftsfähige, praktikable und effiziente Betriebsprüfung einfordern werde.

Das Bundesland habe mit einem Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Tax-Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung jüngst eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Rahmen des Pilotprojekts könnten Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung müsse sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können.

Finanzministerium Bayern, PM vom 25.08.2022

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