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Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen: Bundesfinanzministerium gibt Entwurf eines Schreibens bekannt

17.07.2023

Mit Schreiben vom 13.07.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k Einkommensteuergesetz) an bestimmte Verbände versandt. Diese haben nun bis zum 10.08.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme.

§ 4k EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom 25.06.2021 eingeführt, um Besteuerungsinkongruenzen in Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen zu neutralisieren.

Der Entwurf des BMF-Schreibens ist als pdf-Datei auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) abrufbar.

Bundesfinanzministerium, PM vom 13.07.2023

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