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Betriebliche Altersversorgung: BMF fasst Schreiben zu steuerlicher Förderung neu

24.08.2021

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 sowie das Grundrentengesetz vom 12.08.2020 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst.

Das 54 Seiten umfassende neue BMF-Schreiben vom 12.08.2021 ersetzt die BMF-Schreiben vom 06.12.2017 (BStBl 2018 I S. 147) und vom 08.08.2019 (BStBl I S. 834). Es ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar und in allen offenen Fällen anzuwenden.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.08.2021, IV C 5 - S 2333/19/10008 :017

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