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Betrieb ferngelenkter Fahrzeuge: Wird möglich
Das Bundesverkehrsministerium hat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass ferngelenkte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erprobt werden können. Fernlenken bedeutet, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, indem sie sich außerhalb des Fahrzeugs an einem Leitstand befindet.
"In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung", sagte Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesverkehrsminister.
Das Fernlenken von Kraftfahrzeugen ist eine Technologie, die auch den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen kann. Sie ermöglicht zum Beispiel, dass künftig eine fernsteuernde Person in komplexen Verkehrssituationen die Kontrolle von autonomen Fahrzeugen übernehmen kann.
Vor allem im Bereich des Carsharings sieht das Bundesverkehrsministerium neue Potenziale: Fahrzeuge könnten effizienter genutzt werden, indem sie nach der Nutzung ferngesteuert zum nächsten Kunden fahren. Ebenso denkbar sei der Einsatz ferngelenkter Taxis, die flexibel und bedarfsgerecht unterwegs sind – ohne Fahrpersonal an Bord.
Auch im kommunalen Raum eröffneten sich zahlreiche Möglichkeiten: Vom öffentlichen Personennahverkehr mit kleineren oder größeren Fahrzeugen bis hin zu Dienst- und Versorgungsfahrten – ferngelenkte Mobilitätslösungen könnten helfen, bestehende Angebote zu ergänzen und neue Bedarfe zu decken. Auch im Bereich der Logistik und des Gütertransports ließen sich durch den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge Effizienzgewinne erzielen.
Die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung wurde im Juli verkündet. Sie tritt am 01.12.2025 in Kraft.
Bundesverkehrsministerium, PM vom 29.07.2025