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Betreuer- und Vormündervergütung: Bundesrechtsanwaltskammer fordert Nachbesserung

15.02.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) ist verpflichtet, das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22.06.2019 bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren. Um Praxiserkenntnisse zu erhalten, hat es einen Fragenkatalog zur Situation der Verfahrenspfleger erstellt und unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) um Mitwirkung gebeten. Diese meint, es seien Nachbesserungen erforderlich.

Bislang erhielten Rechtsanwälte nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz in der Regel 39 Euro pro Stunde. Die BRAK unterbreitet in ihrer Stellungnahme konkrete Vorschläge für eine mögliche künftige Abrechnung, die sicherstellen würden, dass die Tätigkeit als Verfahrenspfleger auch für Anwälte wieder attraktiv und vor allem auskömmlich wird.

Mit der Stellungnahme hat die BRAK zahlreiche Rückmeldungen aus der Anwaltschaft aufgegriffen, denen zufolge das zum 01.01.2023 in Kraft getretene Betreuungsorganisationsgesetz und die damit verbundenen Registrierungsvoraussetzungen für Rechtsanwälte als Betreuer als überzogen empfunden werden und auf Ablehnung stoßen. Die BRAK fordert daher eine Nachbesserung des Gesetzes, um die für die Anwaltschaft durch das Betreuungsorganisationsgesetz anlasslos entstandenen Härten zügig zu beseitigen.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 14.02.2024

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