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Beteiligung an US-Immobilien: Aufgabe fondsgestützter Finanzierung bedingt keine Beendigung grenzüberschreitenden Veranlassungszusammenhangs

10.01.2022

Auch wenn die Absicht, die Beteiligung an in den USA belegenen Immobilien durch einen geschlossenen Immobilienfonds zu finanzieren, aufgegeben und eine andere Finanzierung gewählt wird, sind die Fondsetablierungskosten als vergeblicher Aufwand den aus den USA bezogenen Vermietungseinkünften zuzurechnen, die im Streitfall nach Doppelbesteuerungsabkommen USA 1989 von der inländischen Besteuerung ausgenommen waren. Der grenzüberschreitende Veranlassungszusammenhang sei durch die Aufgabe der fondsgestützten Finanzierung nicht verloren gegangen, betont das Finanzgericht Hamburg.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 04.08.2021, 2 K 102/18, rechtskräftig

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