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Bestimmungen für beherrschte ausländische Unternehmen: Belgien muss zu Richtlinie zu Bekämpfung von Steuervermeidung ordnungsgemäß umsetzen

06.12.2021

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Belgien zu richten, weil das Land die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.

Entgegen Artikel 8 Absatz 7 der Richtlinie sei es in Belgien Steuerpflichtigen nicht gestattet, die von einem beherrschten ausländischen Unternehmen entrichtete Steuer von seiner Steuerschuld im Land seines Steuersitzes abzuziehen, rügt die Kommission.

Schafft Belgien nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Europäische Kommission, PM vom 03.12.2021

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