Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Besteuerung von Unternehmen: Bayern für ...

Besteuerung von Unternehmen: Bayern für Verbesserung des Optionsmodells für Personengesellschaften

15.03.2022

"Der Bund muss das Optionsmodell für unsere Familienunternehmen und unseren Mittelstand dringend nachbessern". Dies fordert Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU).

Deutschland sei für Unternehmen zu einem Hochsteuerland geworden. In den nächsten Jahren müsse die deutsche Wirtschaft gewaltige Investitionen für die Digitalisierung und den Klimaschutz stemmen. Deswegen müsse die Steuerbelastung der deutschen Wirtschaft dringend auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden, so Füracker.

Bayern fordere den Bund bereits seit langem auf, die Unternehmensteuer zu reformieren, betont Füracker. Für eine gerechtere Besteuerung könnten sich bereits jetzt bestimmte Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften behandeln lassen. Die vom Bund erlassene Wahlfreiheit für Unternehmen sei jedoch so komplex und nachteilig ausgestaltet, dass sie kaum genutzt wird. Steuerrecht müsse praxistauglich sein. Der Bund müsse das Optionsmodell dringend nachbessern. Der Bund habe mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ein Verfahren geschaffen, mit dem sich Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab 01.01.2022 auf Antrag wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können, erläutert das Finanzministerium Bayern. Beim Wechsel des Besteuerungsregimes durch die Unternehmen fielen oft hohe Steuern an. Deutschlandweit hätten nur rund 160 Gesellschaften einen Antrag gestellt, in Bayern seien es nicht mal 25 von knapp 50.000. Schon während des Gesetzgebungsverfahrens habe Bayern mehrfach auf das derzeitige umständliche und nachteilige Optionsmodell hingewiesen.

Finanzministerium Bayern, PM vom 11.03.2022

Mit Freunden teilen