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Besteuerung von Kapitalerträgen ausländischer Investmentfonds: Frankreich muss seine Vorschriften ändern

12.11.2020

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Frankreich zu richten, damit das Land seine Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Kapitalerträgen ausländischer Investmentfonds ändert.

Veräußert ein ausländischer Investmentfonds seine Anteile an einem französischen Unternehmen, seien die Veräußerungsgewinne steuerpflichtig, wenn die Anteile zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten fünf Jahren mehr als 25 Prozent betrugen, erläutert die EU-Kommission. Kapitalerträge ähnlicher französischer Investmentfonds seien dagegen steuerbefreit. Diese Regelung sei diskriminierend und verstoße gegen EU-Recht (Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU [AEUV] über das Niederlassungsrecht und Artikel 63 AEUV über den freien Kapitalverkehr). Denn sie könne ausländische Investmentfonds davon abhalten, in französische Unternehmen zu investieren.

Frankreich muss binnen zwei Monaten auf das Aufforderungsschreiben reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme senden.

Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020

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