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Besteuerung von Investitionsfonds: Die Niederlande müssen ihre Vorschriften mit EU-Recht in Einklang bringen

31.07.2024

Die Niederlande haben die niederländische Steuerermäßigungsregelung nicht auf mit inländischen Investitionsfonds vergleichbare ausländische Investitionsfonds ausgeweitet. Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat einzuleiten.

Das niederländische Recht sieht eine Ermäßigung der Dividendensteuer vor, die Investitionsfonds auf Dividenden von Unternehmen gezahlt haben, an denen sie Anteile halten, indem die von dem niederländischen Unternehmen, das die Dividenden ausschüttet, gezahlte Steuer verrechnet wird. Diese Ermäßigung wird aufgrund der zu entrichtenden Dividendensteuer (und ähnlicher ausländischer Steuern) gewährt.

Im Gegensatz zu niederländischen Investitionsfonds können ausländische Investitionsfonds die von niederländischen Unternehmen gezahlte Dividendensteuer auf Dividenden, die sie ausschütten und die ausländische Investitionsfonds anschließend an ihre eigenen Anleger weitergeben, nicht verrechnen. Die niederländische Steuerermäßigungsregelung mache es daher für ausländische Investitionsfonds weniger attraktiv, für niederländische Anleger tätig zu werden und in Anteile von in den Niederlanden ansässigen Unternehmen zu investieren, erläutert die Kommission.

Die Regelung stelle eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs da, da die niederländische Regelung eine Ungleichbehandlung zum Nachteil von Investitionsfonds anderer EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten bewirkt. Dies sei nach Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich verboten. Die Kommission richtet daher ein Aufforderungsschreiben an die Niederlande. Diese müssen nun binnen zwei Monaten auf die vorgebrachten Beanstandungen reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 25.07.2024

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