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Besteuerung von Grenzpendlern zwischen Deutschland und Luxemburg: Aufhebung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie

28.03.2022

Die am 07.10.2020 mit Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23.04.2012 zwischen Deutschland und dem Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Nun teilt das Bundesfinanzministerium mit, dass im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart worden sei, die Verständigungsvereinbarung vom 07.10.2020 zum 30.06.2022 zu kündigen. Die Regelungen der Verständigungsvereinbarung fänden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 30.06.2022 Anwendung.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.03.2022, IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :004

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