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Besteuerung von Grenzpendlern: Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich

04.10.2021

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens mit Frankreich darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern zumindest bis zum 31.12.2021 Bestand haben wird. Hierzu hätten die zuständigen Behörden eine schriftliche Absprache unterzeichnet, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Hintergrund: Die am 13.05.2020 mit der Französischen Republik abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 21.07.1959 zwischen der Bundesrepublik und der Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 09.06.1969 und der Zusatzabkommen vom 28.09.1989, 20.12.2001 und 31.03.2015 verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.09.2021, IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007

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