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Besteuerung von Grenzpendlern: Nordrhein-Westfalen für dauerhaft weniger Bürokratie

21.12.2022

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich beim Bund für Erleichterungen bei der Besteuerung von Grenzpendlern ein. Hintergrund ist das Auslaufen der während der Corona-Pandemie etablierten Vereinfachungsregelungen bereits zum 30.06.2022. Das Bundesfinanzministerium hatte hierzu mit verschiedenen Nachbarstaaten entsprechende Übergangsvereinbarungen abgeschlossen, mit der die teilweise komplexen Abgrenzungsfragen zwischen den Besteuerungsrechten von Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat deutlich entbürokratisiert wurden.

Für viele Menschen in den nordrhein-westfälischen Grenzregionen zu den Niederlanden und Belgien, die regelmäßig von ihrem Wohnsitz in dem einen Staat zur Arbeit in den anderen Staat pendeln, hätten diese Regelungen während der Pandemie zu spürbaren Vereinfachungen geführt und zusätzliche Bürokratie vermieden, so das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Von besonderer Bedeutung für die betroffenen Grenzpendler sei dabei, dass sich an ihrer Besteuerungssituation im Vergleich zur Vor-Pandemie-Zeit nichts ändern soll.

Insbesondere bestehe großer Widerstand, nur wegen hinzugekommener Homeoffice-Tage nun in zwei Staaten steuerliche Pflichten erfüllen zu müssen, auch wenn es dadurch zu keiner Doppelbesteuerung kommen kann. "Das ersatzlose Auslaufen dieser Regelungen wird der veränderten Arbeitsrealität nicht mehr gerecht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf", erläuterte der nordrhein-westfälische Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). "Mobiles Arbeiten ist eine Chance für mehr grenzüberschreitendes Zusammenleben. Zentral für die Attraktivität von grenzüberschreitendem Arbeiten ist das Steuerrecht. Wir müssen eine faire Besteuerungspraxis erzielen, die der Lebensrealität der Grenzpendlerinnen und Grenzpendler entspricht", fordert Europaminister Nathanael Liminski.

Um auf die berechtigten Anliegen der Grenzpendler hinzuweisen und sich für eine angemessene Lösung dieser Thematik stark zu machen, haben sich die beiden Minister in einem gemeinsamen Brief an den für die Verhandlungen mit den Niederlanden und Belgien zuständigen Bundesfinanzminister gewandt. "Ziel müssen zeitnahe und praktikable Regelungen für Verwaltung, Unternehmen und betroffene Beschäftigte sein. Sie müssen so großzügig ausgestaltet sein, dass sie für die Betroffenen eine echte Erleichterung darstellen", heißt es in dem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Daneben sollten auch auf internationaler Ebene Abstimmungen für eine dauerhafte Lösung ausdrücklich unterstützt werden.

Viele Grenzpendler hätten ihre Tätigkeit in den letzten Jahren verstärkt im Homeoffice ausgeübt. Dieser Trend habe sich auch mit dem Abebben der Pandemie fortgesetzt, so das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Mit dem Auslaufen der Übergangsregelungen entstünden neue bürokratische Hürden. Möglicherweise stehe für einzelne Arbeitnehmer eine Verschärfung bei der Besteuerung ihrer Löhne und Gehälter im Raum. "Die Pandemie hat für eine Veränderung der Arbeitswelt und für ein erhöhtes Bedürfnis nach flexibleren Arbeitsweisen gesorgt. Bei vielen Unternehmen spielt der Tätigkeitsort keine nennenswerte Rolle mehr", betont Liminski. "Heute ist es durchaus üblich, mehrere Tage in der Woche im Homeoffice zu arbeiten. Ebenso ist es in unseren Ministerien. Darauf müssen wir auch mit unseren steuerlichen Regelungen reagieren", so Optendrenk weiter.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 15.12.2022

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