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Besteuerung von Grenzpendlern: Konsultationsvereinbarung mit Frankreich verlängert

14.10.2021

Zur Entlastung von Grenzpendlern wird vor dem Hintergrund des immer noch andauernden Pandemiegeschehens auch die Konsultationsvereinbarung mit Frankreich bis Ende des Jahres verlängert. Dies gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben bekannt.

Hintergrund: Die am 13.05.2020 mit Frankreich abgeschlossene Vereinbarung zum Abkommen vom 21.07.1959 zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 09.06.1969 und der Zusatzabkommen vom 28.09.1989, 20.12.2001 und 31.03.2015 verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 30.09.2021, IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007

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