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Besteuerung von Alkohol: EU-Kommission bittet um Rückmeldung zu Mindeststeuersätzen

20.04.2022

Die Europäische Kommission überprüft die EU-weit harmonisierten Mindeststeuersätze für Alkohol und alkoholische Getränke und hat dazu am 12.04.2022 zwei Befragungen gestartet. Zum einen bittet sie um Rückmeldungen von Akteuren, die tagtäglich mit den geltenden Vorschriften arbeiten, also Unternehmen, Steuer- und Gesundheitsbehörden sowie Experten, Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbände. Zum anderen können sich Bürger an einer öffentlichen Konsultation beteiligen. Wie die Kommission mitteeilt, können bis zum 04.07.2022 Beiträge eingesandt werden.

Die geltenden Vorschriften in diesem Bereich, auf die sich alle EU-Staaten gemeinsam geeinigt hätten, legten Mindestsätze für alkoholische Erzeugnisse fest. Sie unterstützten das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes, indem sie Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, erläutert die Kommission. Darüber hinaus böten sie einen zusätzlichen Nutzen für andere EU-Prioritäten wie die Bekämpfung des Steuerbetrugs und die öffentliche Gesundheit. Die derzeitigen Vorschriften seien jedoch seit 1992 nicht mehr aktualisiert worden und hätten weder mit der Inflation noch mit der Marktentwicklung, den Verbrauchsmustern oder den wachsenden Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit Schritt gehalten.

Deshalb würden die Ergebnisse der beiden jetzt gestarteten Befragungen in eine umfassendere Bewertung der Vorschriften einfließen. Sie solle den Weg ebnen für eine Überarbeitung und Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften.

Europäische Kommission, PM vom 12.04.2022

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