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Besteuerung gebietsfremder Steuerpflichtiger: Spanien muss seine Vorschriften ändern
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten und das Land aufzufordern, seine Vorschriften zur Besteuerung von Kapitalerträgen, die von gebietsfremden Steuerpflichtigen in Spanien erzielt werden, mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs in Einklang zu bringen.
Bei Kapitalerträgen aus einer Übertragung von Vermögenswerten, deren Zahlung länger als ein Jahr zurückgestellt wird oder die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr in Raten ausgezahlt werden, können gebietsansässige Steuerpflichtige wählen, ob sie die Steuern bei Anfallen der Kapitalerträge zahlen oder die Zahlung aufschieben und die Steuern anteilig entsprechend den Auszahlungen entrichten.
Gebietsfremde Steuerpflichtige dagegen hätten diese Möglichkeit des Aufschubs nicht und müssten die Steuer bei Anfallen der Kapitalerträge zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung entrichten, kritisiert die Kommission.
Spanien muss nun binnen zwei Monaten auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.
Europäische Kommission, PM vom 03.12.2021