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Besserer Schutz von Kindern: Neue Regeln für Spielzeugsicherheit

26.11.2025

Spielzeug wird imEU-Schnellwarnsystem am zweithäufigsten als gefährliches Verbraucherproduktgemeldet. Neue Vorschriften sollen jetzt in der EU dafür sorgen, dass wenigerunsicheres Spielzeug verkauft und Kinder besser vor den von Spielzeugausgehenden Gefahren geschützt werden.

In der EU gebe eszwar einige der weltweit strengsten Vorschriften für die Sicherheit vonSpielzeug – doch noch immer gelange gefährliches Spielzeug in Kinderhände,erläutert das Europäische Parlament. Die Abgeordneten bestätigten deshalb am25.11.2025 die Einigung mit den Mitgliedstaaten auf neueSicherheitsvorschriften für Spielzeug, die die Gesundheit und die Entwicklungvon Kindern besser schützen sollen. Mit dieser Aktualisierung der geltendenRichtlinie aus dem Jahr 2009 reagiert die EU darauf, dass zunehmend im Interneteingekauft wird (auch bei Nicht-EU-Anbietern) und immer häufiger Digitaltechnikzum Einsatz kommt. Für die Umsetzung der neuen Maßnahmen haben die Mitgliedstaatenund die Industrie vier Jahre Zeit.

Nach den neuenVorschriften wird das geltende Verbot krebserzeugender und erbgutveränderndersowie fortpflanzungsgefährdender Stoffe auf Chemikalien ausgedehnt, die fürKinder besonders schädlich sind: Zum Beispiel Stoffe, die das Hormonsystem(endokrine Disruptoren) oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, diegiftig für die Haut und andere Organe sind. Verboten ist künftig auch,vorsätzlich per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS beziehungsweiseEwigkeitschemikalien) und die gefährlichsten Arten von Bisphenolen zuverwenden. Ein Verbot gilt künftig außerdem für allergene Duftstoffe inSpielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das dazu bestimmt ist,in den Mund genommen zu werden.

Bevor Herstellerein Spielzeug auf den Markt bringen, müssen sie künftig eineSicherheitsbewertung aller möglichen Risiken durchführen, darunter chemische,physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Bei der Bewertung müssenauch Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität des jeweiligen Spielzeugsgeprüft werden sowie Aspekte, bei denen Kinder besonders anfällig beziehungsweiseschutzbedürftig sind. Beispielsweise sollten Hersteller bei digitalem Spielzeuggegebenenfalls gewährleisten, dass keine Gefahr für die geistige Gesundheit vonKindern ausgeht.

Die neuenVorschriften sollen dank besserer Durchsetzung und effizienterer Zollkontrollendafür sorgen, dass weniger unsicheres Spielzeug in die EU gelangt. JedesSpielzeug muss über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass verfügen, derbeweist, dass es den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. DerProduktpass soll für bessere Rückverfolgbarkeit von Spielzeug sowie füreinfachere und effizientere Marktüberwachung und Zollkontrollen sorgen.Verbrauchern soll er außerdem einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen undWarnhinweisen bieten, beispielsweise mithilfe eines QR-Codes.

Mit der Verordnungwerden die Anforderungen an Wirtschaftsakteure (wie Hersteller, Importeure,Händler und Dienstleister) präzisiert und verschärft. So müssen zum Beispiel dieHersteller Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen, und wennsich zeigt, dass von einem Spielzeug Gefahr ausgeht, müssen sieKorrekturmaßnahmen ergreifen sowie Marktüberwachungsbehörden undVerbraucherschaft sofort darüber informieren.

Da immer mehrSpielzeug im Internet verkauft und beworben wird, müssen Online-Marktplätzeihre Plattformen so gestalten, dass die Verkäufer die CE-Kennzeichnungen,Sicherheitswarnungen und digitalen Produktpässe von Spielzeug anzeigen können.Spielzeuge, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, gelten nach demGesetz über digitale Dienste als "rechtswidrige Inhalte".

Die neuen Regelntreten laut EU-Parlament 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU inKraft.

EuropäischesParlament, PM vom 25.11.2025

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