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«Bescheinigungsstelle-Forschungszulage»: Virtuelle Roadshow startet

05.03.2021

Dank des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung können Unternehmen seit 2020 Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich begünstigen lassen. Für diese so genannte Forschungszulage müssen sie ein zweistufiges Verfahren durchlaufen.

Sie müssen nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) zunächst einen Antrag auf eine FuE-Bescheinigung bei der "Bescheinigungsstelle Forschungszulage" (BSFZ) stellen. Diese prüfe, ob die inhaltlichen Voraussetzungen für die Begünstigung erfüllt sind, und stelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit der Bescheinigung könnten Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt sei an die Feststellung des BSFZ gebunden. Die Forschungszulage werde den Unternehmen schließlich als Steuergutschrift gewährt.

Bis Mitte April präsentiere die BSFZ in mehreren kostenfreien Online-Seminaren gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium alles Wichtige rund um die Steuerliche Forschungsförderung. Die Teilnahme an der virtuellen Roadshow ist nach Angaben des DStV kostenlos.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 03.03.2021

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