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Berufssportler: Steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Sportinvaliditätsversicherung

28.02.2022

Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit der Einnahmeausfälle abgesichert werde sollen, ohne dass eine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit die sportliche Tätigkeit dauerhaft oder vorrübergehend auszuüben unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich beziehungsweise eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung ausgelöst wurde, sind keine Werbungskosten. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen klar.

Es hat gegen sein Urteil die Revision zugelassen.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2022, 9 K 165/20, nicht rechtskräftig

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