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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Soll novelliert werden
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung ergänzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/12658) vorgelegt.
Mit der Novellierung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Regierung damit auch die Regelungen zum Beispiel über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen. Darüber hinaus habe sich der Bedarf "datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen" im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ergeben, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, heißt es in dem Entwurf.
Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrer enthält, sollen das Register um ein Datenfeld erweitert und die zugrunde liegenden Vorschriften angepasst werden. "Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde", schreibt die Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.08.2024