Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Berufsbedingter Umzug: Was steuerlich an...

Berufsbedingter Umzug: Was steuerlich anerkannt wird

25.07.2024

Wer berufsbedingt umzieht, kann damit Steuern sparen – so Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).

Dafür müsse es nicht gleich ein Jobwechsel sein. Auch wenn Arbeitnehmer durch den neuen Arbeitsweg mindestens eine Stunde weniger Fahrtzeit haben, gelte ihr Umzug als beruflich bedingt. Keine Rolle spiele, so Bauer, ob sie der Liebe wegen oder aus anderen familiären Gründen umziehen. Entscheidend sei, dass sie leichter zur Arbeit kommen und somit ihre Arbeitsbedingungen verbessern. Die Umzugskosten könne man dann als Werbungskosten absetzen.

Diese seien oft hoch – und überstiegen den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr, weiß der BVL. Neben den Kosten für die Umzugsfirma oder den Umzugswagen zählten die Reisekosten für den Umzugstag und die Besichtigung der neuen Wohnung: 30 Cent pro Fahrtkilometer mit dem Auto, die Ticket- oder Hotelkosten.

Bei einer Mietwohnung kämen Gebühren für den Makler und die Anzeige hinzu. Selbst doppelt gezahlte Mieten erkenne das Finanzamt an: Bis zu sechs Monate lang für die alte Wohnung, wenn die Miete wegen der Kündigungsfrist trotz Auszug noch fällig ist. Und maximal drei Monatsmieten für die neue Wohnung, wenn sie noch nicht bezogen werden kann.

Für sonstige Umzugskosten kann laut BVL zusätzlich ein Pauschalbetrag angesetzt werden, sodass keine Einzelnachweise erforderlich sind. Für Umzüge ab dem 01.03.2024 gebe es 964 Euro Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugsauslagen. Davor seien es 886 Euro gewesen. Für jeden, der in die neue Wohnung mitzieht, kämen jeweils 643 Euro (bis Ende Februar 2024 590 Euro) hinzu. "Ist der letzte berufliche Umzug noch keine fünf Jahre her, steigen die Pauschalen nochmals um je 50 Prozent. Alternativ könnten die tatsächlich höheren Ausgaben angesetzt werden.

Wenn die Kinder wegen des Umzugs Lernstoff nachholen müssten, könnten die Eltern ihre Ausgaben von bis zu 1.286 Euro (bis Ende Februar 2024 1.181 Euro) für die Nachhilfe zu den Umzugskostenpauschalen addieren. Der Stichtag für die neuen Pauschalen und die maximalen Nachhilfekosten sei der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts, so der BVL. Fällt dieser auf den 01.03.2024, gölten die erhöhten Pauschalen (BMF-Schreiben, IV C 5 - S 2353/20/10004 :003).

Fraglich sei, ob ein Umzug wegen Homeoffices als berufsbedingt gilt. Das wolle ein Ehepaar in einem Musterprozess durchsetzen. Erst in der neuen Wohnung habe es genug Platz gehabt, um ungestört im Homeoffice zu arbeiten. Das Finanzgericht Hamburg erkannte laut BVL – anders als das Finanzamt – die Umzugskosten als Werbungskosten an (5 K 190/22), auch wenn es keine Zeitersparnis gab. Endgültig müsse nun der Bundesfinanzhof entscheiden (VI R 3/23).

Jana Bauer ergänzt: "Auch bei rein privaten Umzügen kann das Finanzamt mit von der Partie sein. Die Ausgaben für die Spedition sind als haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen begünstigt. Dazu gehören genauso Lohn- und Fahrtkosten für Helfer und Handwerker im Haushalt, die zum Beispiel eine neue Küche einbauen oder das Transportgut verpacken." Barzahlungen seien allerdings nicht anerkannt, sondern nur Rechnungen, die per Überweisung beglichen wurden.

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 22.07.2024

Mit Freunden teilen