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Berufliche Aus- und Weiterbildung: Steuerberaterverband fordert Stärkung in der EU
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unterstützt dieanstehende EU-Strategie für eine bessere berufliche Aus- und Weiterbildung. Ausseiner Sicht behindern derzeit fragwürdige Rechtsvorgaben die praktischeDurchführung einer zeitgemäßen Weiterbildung. Dabei sei eine solche vor demHintergrund des Fachkräftemangels, der Digitalisierung und einem steigendenQualifikationsbedarfs dringend erforderlich.
Besonders wichtig sei berufliche Weiterbildung in derSteuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Im Konsultationsverfahren derEU-Kommission hat der DStV insgesamt sechs Forderungen kundgetan. Als eine derForderungen nennt er den konsequenten Abbau weiterbildungshemmender Regelungen.
Den dringenden Handlungsbedarf macht er an drei Beispielenfest:
So herrsche in Deutschland Unsicherheit, ob Referenten aufHonorarbasis als Selbstständige oder Beschäftigte gelten. Die derzeitigestrenge Praxis erschwere auch den Bildungsträgern für den Berufsstand diePlanung. Im Hinblick auf das rückwirkende Risiko zur Nachzahlung vonSozialversicherungsbeiträgen müssten teils erhebliche Mehrkosten einkalkuliertwerden. Für eine Förderung der Weiterbildung brauche es eine dauerhafte,weiterbildungsfreundliche, rechtssichere und bürokratiearme Regelung.
Online-Seminare seien längst Standard in der beruflichenWeiterbildung der beratenden und prüfenden Berufe, fährt der DStV fort. Dennochmüssten Bildungsträger in Deutschland die zusätzliche Bereitstellung digitalerAufzeichnungen durch die Zentralstelle für Fernunterricht genehmigen lassen.Die unklaren und veralteten Kriterien des Fernunterrichtsschutzgesetzes führtendazu, dass eine Vielzahl digitaler Angebote unter das bürokratischeZulassungsverfahren fallen. Dies blockiere moderne Lernangebote und ist einBeispiel für dringend abzuschaffende Altlasten.
Drittens könne die gegenwärtige Umsatzsteuerbefreiung fürBildungsleistungen bei gewerblichen Anbietern zu Wettbewerbsnachteilen führen.Da kein Vorsteuerabzug möglich sei, könnten sich Weiterbildungsangebote unnötigverteuern – ein Ergebnis, das dem eigentlichen Zweck der Befreiung von derUmsatzsteuer widerspreche. Der DStV fordere daher ein echtes unionsrechtlichesOptionsrecht, mit dem Bildungsträger selbst wählen können, ob sieumsatzsteuerpflichtig sein wollen, um ihre Vorsteuer geltend zu machen. Dieswürde Preise senken und die Weiterbildungslandschaft deutlich stärken.
An die Kommission richtet der DStV folgende Forderungen: Füreine zukunftsfähige EU-Bildungsstrategie müssten veraltete undfortbildungshemmende Regelungen identifiziert, Modernisierungsprozesse aktiveingefordert und digitale Lernformate strukturell gefördert werden. So lassesich die Attraktivität der beruflichen Bildung dauerhaft sichern und zugleichder Wirtschaftsstandort Europa stärken.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.02.2026