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Belege-Übermittlung an Finanzämter: Ab sofort per Knopfdruck

06.05.2021

Wer bisher von seinem Finanzamt aufgefordert wurde, etwa zur Einkommensteuer- oder Gewerbesteuererklärung Belege nachzureichen, musste diese per Post ans Finanzamt senden oder im Finanzamt vor Ort abgeben. Ab sofort sei dies elektronisch unter www.elster.de über das neue Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung" möglich, informiert das Finanzministerium Brandenburg. Diese "Nachreichung und Miteinreichung von digitalen Belegen" nenne die Steuerverwaltung NACHDIGAL.

Neben nachgeforderten Belegen könnten auch sonstige Anhänge zu Steuererklärungen, Einsprüchen oder sonstigen Schriftwechseln im pdf-Format elektronisch an das Finanzamt gesendet werden. Dabei sei es egal, ob der Steuerpflichtige das Online-Finanzamt ELSTER oder eine andere Software zur Erstellung und Abgabe der eigenen Steuererklärung nutzt. Per Schnittstelle würden die Belege mit NACHDIGAL an das jeweils zuständige Finanzamt gesendet.

Gerade in einem großen Flächenland wie Brandenburg profitierten die Steuerpflichtigen besonders von der Möglichkeit, Belege digital einreichen zu können, so die Finanzministerin des Landes Katrin Lange (SPD). Allerdings sollten auch elektronisch Belege nur dann eingereicht werden, wenn das Finanzamt dazu aufgefordert hat. Dies beschleunige die Arbeitsabläufe in den Finanzämtern.

Im Online-Finanzamt ELSTER sei die neue Funktion "Belegnachreichung zur Steuererklärung" unter der Rubrik "Anträge, Einspruch und Mitteilung" zu finden. Sie könne für die nachfolgenden Steuererklärungen genutzt werden: Einkommensteuerklärung, Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte, Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung, E-Bilanz und Einnahmenüberschussrechnung.

Darüber hinaus bestehe ab sofort auch die Möglichkeit, Belege oder Anhänge im pdf- Format folgenden ELSTER-Formularen beizufügen: Einspruch, Antrag auf Fristverlängerung, Antrag auf Vorauszahlung, Sonstige Nachricht.

Sofern Steuerpflichtige von der elektronischen Belegübermittlung für eine weitere Steuererklärung Gebrauch machen wollen, für die diese Funktionalität nicht zur Verfügung steht (zum Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung), könnten diese die Belege über die sonstige Nachricht an die Finanzverwaltung übermitteln, so das Finanzministerium Brandenburg weiter.

Es empfiehlt generell, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe biete für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt müsse die Daten nicht mehr eingeben und die Bürger erhielten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt.

Zur Nutzung von "Mein ELSTER" unter www.elster.de sei zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es werde ein Benutzerkonto erstellt.

Finanzministerium Brandenburg, PM vom 03.05.2021

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