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Bekämpfung der Steuervermeidung: Tschechien soll alle Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften melden

27.09.2021

Die Kommission hat am 23.09.2021 beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Tschechien zu richten, weil das Land ihr nicht alle erforderlichen nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/952 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 (ATAD1) bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern (ATAD2) mitgeteilt hat.

Die Frist für die Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen endete laut Kommission am 31.12.2019. Tschechien habe die einschlägigen Maßnahmen nur zum Teil gemeldet und habe nun zwei Monate Zeit, um die noch ausstehenden Maßnahmen zu erlassen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten.

Europäische Kommission, PM vom 23.09.2021

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