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Bei Überweisungen an die Finanzbehörden: In Bayern jetzt einheitlicher Empfängername "Freistaat Bayern" anzugeben

06.10.2025

Ab dem 09.10.2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgabenim Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicherund korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.

Wie das Landesamt für Steuern (LfSt) Bayern mitteilt, wird künftigim Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch derEmpfängername mit der IBAN abgeglichen (so genannter IBAN-Namensabgleich oder "Verificationof Payee"), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zuerleichtern, sei es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffendenEmpfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen, betont das LfSt.

Im Zuge dessen gelte zukünftig für alle Überweisungen ansämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername"Freistaat Bayern".

Unabhängig von den Bankenhinweisen im"IBAN-Namensabgleich" bleibe weiterhin die Angabe der korrekten IBANfür den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 06.10.2025

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